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Allgemeine Geschäftsbedingungen *

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Jeder Teilnehmer, der Netzwerkparty FHLA verpflichtet sich durch seine Anmeldung zur Kenntnisnahme und zur Einhaltung der nun folgenden Regeln, die ein zivilisiertes Miteinander garantieren sollen. Durch seine Anmeldung nimmt der Teilnehmer ausserdem in Kauf, bei Nichtbeachtung eines oder mehrerer Paragraphen, von der Veranstaltung verwiesen werden zu können. Das Recht hierzu haben die für die Koordination zuständigen Organisatoren bzw. deren Beauftragte. 
Die Netzwerkparty ist eine geschlossene Veranstaltung der Fachhochschule Landshut. 

§2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Dazu gehören Personen- und Sachschäden, aber auch der Verlust von Daten sowie juristische Schäden durch Nichteinhalten von Uhrheberrechten o.ä.. Jeder Teilnehmer hat das notwendige Zubehör wie Rechner, Peripherie und Software selber zu stellen. Dazu gehören auch (Netzwerk-)Anschlusskabel und Kopfhörer. Die Verantwortung für den korrekten Betrieb ihrer Computer liegt bei den Teilnehmern. Die Anweisungen des Veranstalters bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten. Im Einzelnen bedeutet dies, dass der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden, die an mitgebrachter Hardware, an mitgebrachter Software oder aufgrund von Diebstahl oder Verlust entstehen. Dies beinhaltet auch Schäden, die aufgrund von Computer-Viren oder ähnlichem auftreten können. Es wird vor dem Hintergrund des Diebstahls jedem Teilnehmer nahe gelegt, seinen persönlichen Besitz durch Aufkleber bzw. Etiketten zu markieren, auch um Verwechslungen auszuschliessen. 

§3 Es erfolgt nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage ein Eintrag in der Teilnehmerliste auf der Homepage der Netzwerkparty FHLA. Es werden nur Anmeldungen von immatrikulierten Studenten der Fachhochschule Landshut angenommen. Es wird der NickName des Teilnehmers aufgelistet. Nur wenn eine Bestätigung erfolgt, gilt ein Platz als gebucht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer zu begrenzen. 

§4 Sollte ein angemeldeter Teilnehmer, der seinen Platz bereits hat verhindert sein, sollte er sich umgehend mit den Veranstaltern per Mail (s.o.) in Verbindung setzen. 

§5 Jeder Teilnehmer ist für die Konfiguration seiner Hardware (insbesondere seines Rechners mit Netzwerkkarte) selbst verantwortlich. Es wird zwar auf der Netzwerkparty FHLA ein Team von Netzwerkhelfern geben, jedoch kann auch dieses Team nicht jedes System unter Garantie zum Laufen bringen. 

§6 In den Veranstaltungsräumen herrscht ein allgemeines Lautsprecher bzw. Aktivboxen Verbot. Wer keine Kopfhörer dabei hat, muss ohne Ton spielen... 

§7 Das Mitbringen, das Benutzen, das Kopieren auf fremde oder eigene Datenträger oder das blosse Vertreiben von illegaler Software (dazu gehört auch pornographisches und/oder gewaltverherrlichendes Material, als auch Raubkopien bzw. unlizensierte Software jeglicher Art) ist auf der Netzwerkparty FHLA nicht erlaubt. Insbesondere der Datenverkehr auf den Datei-Server (upload) kann in dieser Hinsicht einen Ausschluss von der Netzwerkparty FHLA zur Folge haben. Der Veranstalter weist entschieden darauf hin, dass die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlichen Material eine Straftat darstellt. Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür beim einzelnen Teilnehmer. 

§8 Aufgrund der grossen Menge an mitgebrachter Software ist es den Veranstaltern nicht möglich bzw. zumutbar die Legalität der Software in allen Fällen zu überprüfen, daher übernehmen die Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung hinsichtlich dieser Inhalte. 

§9 Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Veränderungen am Netzwerk vorzunehmen. Ein Teilnehmer, der die Funktionalität des Netzwerkes in irgendeiner Weise stört oder beeinträchtigt, kann von der Netzwerkparty FHLA verwiesen werden. Hierzu zählt auch das stark überdurchschnittliche Saugen von Dateien bzw. zu hoher, unnötiger Datentransfer über das Netzwerk (persönliche Anmerkung: Die Netzwerkparty FHLA ist eine LANParty, das Netzwerk ist in erster Linie zum Spielen mit anderen Teilnehmern da und nicht für mmorp-Games oder Internet-Downloads). 

§10 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich selbstverständlich auch zur Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik. Hierbei sei besonders der Artikel bezüglich Drogenkonsum in den Vordergrund zu stellen. Wer auf der Netzwerkparty FHLA Drogen konsumiert, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. 

§11 Schäden an fremdem Eigentum sind unverzüglich dem Besitzer oder, falls dieser nicht auffindbar ist, der Organisation zu melden. Für Schäden jeglicher Art, die von einem oder mehreren Teilnehmer verursacht werden, haften der oder die Verursacher unmittelbar. Dies gilt besonders für Schäden an Hardware und am Veranstaltungsgebäude. Alle Schäden sind unverzüglich und umgehend bei der Organisation zu melden. 

§12 Der Genuß von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen innerhalb des Gebäudes sind verboten. Vor der Türen kann geraucht werden; da Aschenbecher aufgestellt wurden, sind diese zu benutzen! Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Wirkungskreis sauber zu verlassen und diesen geordnet an den Veranstalter zu übergeben. Dies gilt insbesondere für den anfallenden Müll. Dieser ist in die hierfür vorgesehenen Müllsäcke zu befördern. 

§13 An das Energie-Versorgungsnetz dürfen nur PCs angeschlossen werden. Andertwertige Elektrogeräte dürfen nur an speziell gekennzeichneten Steckdosen angeschlossen werden. Es ist ausdrücklich verboten, einen Mitteilnehmer in irgendeiner Weise zu behindern. Unter anderem ist somit auch das Cracken oder Hacken im Netzwerk verboten. Das Netzwerk darf weder behindert noch sabotiert werden. Dies gilt sowohl für Soft- als auch Hardware. Auch der Versuch hat einen Veranstaltungsverweis zur Folge. Ferner behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor. 
Jedem Teilnehmer wird eine 230V-Steckdose sowie ein 100MBit-TP-Netzwerkport zur Verfügung gestellt. 

§14 Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht gültig sein, so hat das keine Auswirkung auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen.


22. October 2008 - 23:45
( Thanquol )

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